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Zeitreise: Die Stromversorgung der Gemeinde Dillingen zwischen den beiden Weltkriegen

Es liegt auf der Hand, dass die rapide Entwicklung der Stromversorgung in Dillingen, bedingt durch die Kriegswirren, erheblich ins Stocken geriet. Gelang es, von Beginn der zentralen Stromversorgung im Jahre 1902 bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges mit stetig zunehmender Perfektion den Strombedarf der Dillinger und Pachtener Bürger sowie der dort ansässigen Unternehmen zu decken, so können wir in den folgenden 8 Jahren fast von einer Stagnation sprechen.

Schon im März des Jahres 1914 wurde die Entwicklung einer elektrischen Unterstation von den Gemeindevertretern genehmigt, Um den von der Hütte angebotenen hochgespannten Drehstrom umformen und an die Verbraucher abgeben zu können, wurden schon im Juli des gleichen Jahres 3 Transformatoren und das für die Zuleitung erforderliche Kabel angeschafft. Infolge der Kriegsereignisse kam es allerdings erst in den Jahren 1922/23 zum Bau der Unterstationen in der Herrenstraße. Die Transformatoren waren bis zu diesem Zeitpunkt behelfsmäßig im Erdgeschoss des Steigerturms untergebracht. So unbefriedigend dieser Zustand auch war, der Bezug des wesentlich preiswerteren hochgespannten Drehstroms konnte auf diese Weise ermöglicht werden, wenn auch später als geplant.

Den eindeutigen Beweis, dass die Dillinger Hütte schon vor der Fertigstellung der elektrischen Unterstation hochgespannten Drehstrom an die Gemeinde lieferte, erbringt eine im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 1919 festgehaltene Strompreiserhöhung. Infolge der nach Kriegsende rapide gestiegenen Kohlen- und Materialpreise sah sich die Hütte gezwungen, die Strompriese für die Gemeinde zu erhöhen. Für die Belieferung der Privathaushalte erhöhte sich für die Gemeinde der Strompreis von 6 Pfg. / kWh auf 15 Pfg. / kWh. Für die Versorgung der Firma Meguin, die bei der Gemeinde Großabnehmer war, mussten künftig an die Hütte 12 Pfg./kWh statt ehemals 4,5 Pfg./kWh entrichtet werden. Die ursprünglichen Sätze von 6 und 4,5 Pfennigen stellten genau den Preis dar, der 1916 für den Bezug von hochgespanntem Drehstrom vertraglich festgesetzt wurde. Daraus kann man zuverlässig schließen, dass man schon vor dem Juni 1919 hochgespannten Drehstrom bezogen hatte, den die Gemeinde dann mit Hilfe der im Steigerturm stationierten Transformatoren selbst umformte. Wäre sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht dazu in der Lage gewesen, hätte sie den von der Hütte schon transformierten und daher doppelt so teuren Gleichstrom weiter beziehen müssen. Das war aber 1919 nachweislich nicht mehr der Fall.

Es lag auf der Hand, dass diese Strompreiserhöhung der Dillinger Hütte von der Gemeinde an die Verbraucher weitergegeben werden musste; man benötigte nicht zuletzt Geld für den Bau der schon lange geplanten elektrischen Unterstation. Demzufolge erhöhte sich der Strompreis für die Lichtstromabnehmer von 36 auf 50 Pfg/kWh und für die Kraftstromabnehmer von 20 auf 25 Pfg/kWh. Mit dem Großabnehmer Meguin wurde ein gestaffelter Sondertarif ausgehandelt. Nachdem sich der Strompreis bis zum Januar vor allem wegen der ständig fortschreitenden Geldentwertung bis auf 3,50 Mark/kWh verteuert hatte, beschloss die Gemeindevertretung künftig die Gebühren für Licht und Wasser in Franken zu erheben. Davon abgesehen bestand auch die Dillinger Hütte als Strom- und Wasserlieferant auf Zahlung in französischer Währung.

Zu Beginn des Jahres 1921 kam man im Dillinger Gemeinderat überein, dass die provisorische Stationierung der Transformatoren im Erdgeschoss des Steigerturms für die Stromversorgung ein Sicherheitsrisiko darstelle, das den lange geplanten Bau einer elektrischen Unterstation nun unbedingt erforderte. Für die Fertigstellung derselben wurde der Betrag von 1,5 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Der ebenfalls notwendige Ausbau des gesamten Ortsnetzes durch entsprechende Kabelverlegung sollte „nach und nach“ erfolgen. Die Arbeiten wurden an die Baugesellschaft für elektrische Anlagen in Saarbrücken vergeben. Der Standort der elektrischen Unterstation befand sich in der Herrenstraße neben der Volksschule.

Schon bald erwiesen sich die 3 vor dem Kriege angeschafften Umformer, die zusammen nur eine Leistung von 300 kW erbrachten, als unzureichend, so dass Ende 1922 ein weiterer Umformer mit einer Höchstleistung von 500 kW angeschafft und in Betrieb genommen wurde. Ferner wurde die Unterstation mit einer modernen Schaltanlage ausgestattet. Das Ortsnetz wurde derart ausgebaut, dass es 7 unabhängige Stromkreise erwies, die mit einem besonderen Kabel gespeist wurden. Aus Sicherheitsgründen wurden die bestehenden Verbindungen des Gleichstromnetzes mit dem Gleichstromnetz der Dillinger Hütte in der Dieffler- und Uferstraße weiter unterhalten, um auf diese Weise im Falle eines Ausfalls der in der Unterstation stationierten Umformer die Licht- und Kraftstromversorgung dennoch aufrecht erhalten zu können.

Dank der Währungsumstellung von Mark auf Franken traf die im Deutschen Reich herrschende Wirtschaftskrise die Gemeinde Dillingen nicht so hart, dass die durch den Krieg entstandenen Versäumnisse in der Stromversorgung nicht aufgearbeitet werden konnte. Gerade die erwähnten Maßnahmen und Investitionen setzen vornehmlich in den Jahren 1922/23 ein, als Deutschland von der Last der herrschenden Inflationsrate fast erdrückt wurde. Auch die länger geplante Teilumstellung des Versorgungsnetzes von Oberleitung auf unterirdische Kabelleitung nahm man in dieser Zeit in Angriff – diese Maßnahme war unumgänglich, da der Leitungsquerschnitt vielerorts zu gering war und dadurch die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Ende 1924 waren Stumm-, Hüttenwerk-, Pfarr- und Friedrich-Ebert-Straße schon mit einem unterirdischen Kabelnetz versehen.

Durch die in den Hauptstraßen vorgenommene Installation von Überspannlampen konnte die Straßenbeleuchtung des Ortes den modernen Richtlinien angepasst werden. Die Beseitigung der alten Oberleitungen und störenden Masten trug spürbar zu einer Verschönerung des Straßenbildes bei.

Auch die Stromversorgung der Gemeinde Pachten, die ja vertraglich von der Gemeinde Dillingen übernommen wurde, bedurfte nach dem Krieg einer umfassenden Verbesserung. Es hatte sich auch hier herausgestellt, dass der Leitungsquerschnitt den Anforderungen zum Teil nicht mehr gewachsen war. Die Ausführung dieser Arbeiten erforderte einen erheblichen Kostenaufwand.

Die vorliegende Statistik mag bei der Erläuterung der Stromversorgung in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre behilflich sein.

Es fällt auf, dass sich die Zahl der Elektrizitätszähler in etwa einem Jahrzehnt (1913-1924) trotz des Krieges um das 2 ½ fache vergrößert hat. Dieser Vorgang lässt sich vor allem mit der schon erwähnten intensiveren Ausnutzung des vorhandenen Wohnraums begründen, d.h. man trug in verstärktem Maße dem Bedürfnis Rechnung jeder in einem Wohnhaus ansässigen Mietpartei einen eigenen Elektrizitätszähler zur Verfügung zu stellen.

Im Jahre 1924 hatte die Gemeinde über 2,5 Millionen kWh elektrische Energie von der Dillinger Hütte bezogen. Lediglich 16 Prozent dieser Energie benötigte man für die Lichtversorgung der Abnehmer und die Straßenbeleuchtung. Fast 70 Prozent wurden für den Antrieb gewerblicher Maschinen verwendet, eine überhohe Zahl, die einer genauen Erläuterung bedarf. Bekanntlich versorgte die Gemeinde Dillingen die Dillinger Maschinenfabrik (früher Meguin) mit elektrischem Strom. Wie aus dem Verwaltungsbericht 1928/29 hervorgeht, bezog diese Fabrik etwa 65 Prozent der gesamten von der Dillinger Hütte gelieferten elektrischen Energie, ein Faktum, das den hohen Kraftstromanteil hinreichend erklären dürfte.

Großes Kopfzerbrechen bereiteten der Gemeindevertretung die beträchtlichen Stromverluste. Sie entstanden einmal durch die Transformierung des hochgespannten Drehstromes (5000 V) in niedergespannten Gleichstrom (2 x 150 V), dann natürlich auch durch die Aufrechterhaltung eines Gleichstromnetzes überhaupt. Bekanntlich ist der Transport von niedergespanntem Gleichstrom mit größeren Verlusten verbunden, als dass bei Wechselstrom der Fall ist. Da sich das Netz seit seiner Errichtung im Jahre 1902 sehr stark vergrößert hatte – Pachten und die äußeren Stadtteile wurden in das Netz integriert – war die Kabellänge des Gleichstromnetzes mitgewachsen. Die logische Konsequenz war ein entsprechender Anstieg der Stromverlust. Die vorliegende Statistik beweist eindeutig, dass die Einbußen im Gleichstromnetz ungleich größer waren als im Drehstromnetz: Die Dillinger Maschinenfabrik erhielt von der Gemeinde nur hochgespannten Drehstrom.

Im Jahre 1929 bezog die Gemeinde nur noch 46 Prozent der elektrischen Energie des Vorjahres. Dieser starke Rückgang findet seine Erklärung darin, dass der Stromlieferungsvertrag mit der Dillinger Maschinenfabrik GmbH am 31.12.1928 abgelaufen war und die Stromlieferung zum gleichen Zeitpunkt eingestellt wurde. Erst ab 1. Dezember 1929 wurde diese Firma wieder mit Strom beliefert. Der Wegfall der Drehstromlieferung an diese Fabrik ließ die vorwiegend durch das Gleichstromnetz verursachten Stromverluste auf 24 Prozent ansteigen.

Schon Ende 1926 waren sich die Vertreter der Gemeinde darüber einig, dass der große Energieverlust auf die Dauer nicht hingenommen werden konnte, da man ja für die Strommenge zahlen musste, die man von der Dillinger Hütte bezogen hatte. Einnahmen erhielt die Gemeinde freilich nur aus der Strommenge, die man an die Verbraucher de facto abgab, d. h. die Differenz ging auf Kosten der Gemeinde. Dieser unbefriedigte Zustand veranlasste die Gemeindevertretung, die Situationen in der Stromversorgung neu zu überdenken und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Folgende Punkte, so der damalige Bürgermeister Nicola, bedürften einer eingehenden Überprüfung:

  • Der jetzige Zustand der Elektrizitätsversorgung, der Zustand der Maschinen, des Ortsnetzes usw.                                      
  • Die Art der künftigen Elektrizitätsversorgung der Gemeinde (ob Wechselstrom oder Gleichstrom).
  • Der künftige Bezug der elektrischen Energie.

Um in dieser Angelegenheit Klarheit zu gewinnen, wollte man den Rat eines Sachverständigen einholen, der nicht nur im technischen, sondern auch im kaufmännischen und wirtschaftlichen Bereich kompetent sei. Man wandte sich an die Bewerbungsstelle Brandt in Bremen.

Das Gutachten des Sachverständigen offenbarte zunächst einmal, dass die Gemeinde über keine ausreichende Reserve verfüge, falls der große 500-kW-Umformer ausfalle.

Da man mittlerweile in den Abendstunden einen Spitzenverbrauch von bis zu 443 kW hätte und die übrigen 3 Umformer nur eine Leistung von 300 kW erbrächten, müsste unbedingt eine Reserve geschaffen werden. Für den Fall, dass es zu einem solchen Notfall käme, bot die Hütte an, von ihrem eigenen Umformer I an die Gemeinde bis zu 150 kW zu liefern, so dass man in der Lage wäre, zusammen mit den 3 kleinen Umformern etwa 450 kW Gleichstrom abzugeben. Voraussetzung hierfür wäre allerdings die Verlegung einer besonderen Zuleitung vom Standort des Umformers I zur Diefflerstraße (Ecke Moltkestraße), die einen Kostenaufwand von 20.000 Frs erfordere. Ein geringer Aufwand in Anbetracht des zu erwartenden Nutzens, glaubte man in Reihen der Gemeindevertretung und genehmigte dieses Projekt, um auch im Notfall eine reibungslose Stromversorgung gewährleisten zu können.

Als ein weitaus größeres Problem erwies sich die Minderung der enormen Strom- und Spannungsverluste. Das Gleichstromnetz hatte durch die Mitversorgung von Pachten und der neuen Stadtteile im Nordosten und jenseits der Bahn ein solches Ausmaß angenommen, dass die dadurch verursachten Verluste und Spannungsschwankungen nicht mehr akzeptabel waren. Eine dauerhafte Lösung konnte nur durch die komplette Umstellung des Ortsnetzes von Gleich-  auf Drehstrom erreicht werden, darüber war sich jeder der Verantwortlichen im Klaren, jedoch wie sollte man dieses äußerst kostspielige Projekt in diesen schweren finanzieren? Darauf wusste niemand eine Antwort.

So scheiterte dieses Vorhaben Jahr für Jahr, weil man die erforderliche Summe nicht aufbringen konnte oder andere Prioritäten (z. B. Gasversorgung) setzen musste. Erst 1936 nahm man die Netzumstellung in Angriff, d.h. erst 10 Jahre nach der Planung erfolgte die Verwirklichung dieses Projektes.

Auch die Frage der künftigen Elektrizitätsversorgung musste in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre erörtert werden, da der Stromlieferungsvertrag mit der Dillinger Hütte am 31. Dezember 1928 auslief. Es stand also in dieser Zeit eine ganze Reihe von Problemen an, die von den Vertretern der Gemeinde bewältigt werden musste. Bisher kümmerte sich in erster Linie die Baukommission der Gemeinde um die Belange des Elektrizitäts- und Wasserwerkes; zweifelsohne mutete die entstandene Problematik dieser zu viel zu, da sie ja auch noch ihren anderen Verpflichtungen nachkommen musste. Aus diesem Grund richtete man sinnvollerweise eine Betriebskommission ein, in deren Aufgabenbereich vernehmlich Fragen der Elektrizitäts- und Wasserversorgung fielen. Nur auf diesem Wege war es möglich, die bevorstehenden Arbeiten mit der ihnen zukommenden Sorgfalt und Kompetenz anzugehen, zumal sie für die Zukunft der Gemeinde von entscheidender Bedeutung waren.

Nachdem die Dillinger Hütte Ende 1927 den mit der Gemeinde Dillingen bis zum 31.12.1928 bestehenden Stromlieferungsvertrag fristgerecht gekündigt hatte, sahen sich die Vertreter der Gemeinde gezwungen, über die künftige Situation des Strombezuges ernsthafte Überlegungen anzustellen. Der damalige Bürgermeister Nicola hielt frühzeitig nach möglichen Alternativen bzgl. der Stromversorgung Umschau und trat spontan in Verhandlungen mit dem Kreis Saarlouis ein, um unter Umständen künftig vom Kreiselektrizitätswerk die erforderlichen Strommengen zu beziehen. Aus zwei Gründen jedoch kamen die Verhandlungen mit dem Kreis nicht zum Abschluss:

  • Ende des Jahres 1927 kam es innerhalb der Gemeindevertretung Dillingens zu Spannungen und Unstimmigkeiten, so dass es zu einer Auflösung und Neuwahlen des Gemeinderates kam. Da der Bürgermeister allein in dieser schwerwiegenden Frage keine Entscheidung treffen konnte und wollte, musste zunächst einmal das Ergebnis der Neuwahlen abgewartet werden.
  • Ferner war der geforderte Preis von anfänglich 53 cts./kWh und schließlich 40 cts./kWh für die Gemeinde nicht akzeptabel.

Die Frage der Elektrizitätsversorgung wurde dann zu Beginn des Jahres 1928 in einer ersten Sitzung des neugewählten Gemeinderates aufgegriffen und man kam mit der Betriebskommission überein, mit allen möglichen Stromlieferanten in Verbindung zu treten. Es wurden daraufhin Anfragen an die Saarland – Lothringen - Elektrizitätsgesellschaft (S.L.E.), an das Rheinisch-Westpfälische Elektrizitätswerk (R.W.E.), an die Dillinger Hütte und an die Kreisverwaltung Saarlouis gerichtet. Das R.W.E. schied aus, da Dillingen außerhalb eines Belieferungsgebietes lag. Die Dillinger Hütte hatte kein besonderes Interesse an der Belieferung der Gemeinde Dillingen mit Strom und legte der Gemeinde nahe, sich anderweitig umzusehen, erklärte sich aber zu einem neuen Vertrag bereit, falls es der Gemeinde nicht gelingen sollte, einen neuen Stromlieferanten zu gewinnen. Die S.L.E. zeigte anfangs an der Belieferung Dillingens ebenfalls kein Interesse, so dass sich die Verhandlungen zunächst einmal zwangsläufig auf den Kreis beschränkten.

Allerdings war mit dem Kreis eine für die Gemeinde Dillingen akzeptabel Preisermäßigung nicht zu erzielen. Inzwischen trat die S.L.E. in Verhandlung mit der Gemeinde ein und machte dieser ein Angebot, das bedeutend günstiger war als das des Kreises. Bürgermeister Nicola setzte die Kreisverwaltung von diesem Angebot und der Absicht der Gemeinde, einen Vertrag mit der S.L.E. zu unterzeichnen, in Kenntnis und erreichte damit, dass der Kreis das Angebot der S.L.E. übernahm. Somit stand einen Vertragsabschluss mit dem Kreis nichts mehr im Wege und der Bürgermeister wurde von den Fraktionsführern der Gemeindevertretung beauftragt, den Stromlieferungsvertrag mit dem Kreis am 27.04.1929 zu unterzeichnen, was dieser auch unter Vorbehalt tat. Der Vertrag bedurfte nämlich noch der Genehmigung des Gemeinderates, der diese in der nächsten Sitzung erteilen sollte. Vom juristischen Standpunkt aus war der Vertrag erst danach rechtskräftig.

Man könnte nun annehmen, dass damit das Tauziehen um den Stromlieferungsvertrag mit der Gemeinde Dillingen ein Ende gefunden hätte; dem war allerdings nicht so. In der Zwischenzeit hatte nämlich die S.L.E. mit den Fraktionsführern Verhandlungen aufgenommen und ein solch lukratives Angebot gemacht, dass der Gemeinderat am 18. Mai 1928 dem mit dem Kreis Saarlouis abgeschlossenen Vertrag die Genehmigung versagte und diesen somit außer Kraft setzte. Mit 21 von 23 Stimmen, bei 2 Enthaltungen beschloss man den Abschluss eines Vertrages mit der S.L.E. Der Gemeinderat rechtfertigte diese sicherlich unkonventionelle Vorgehensweise mit den für die Gemeinde aus diesem Vertrag erwachsenden Vorteilen, die der Kreis eben nicht bieten könnte.

 

Quelle:   Chronik der Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH